Im Dienste der Kirche
Am 18. März sind Pfarrgemeinderatswahlen. Worum geht es dabei? Wir haben nachgefragt.
In ganz Kärnten gibt es etwa 3.000 Pfarrgemeinderäte, im Dekanat Spittal beläuft sich die Zahl bei den 17 Pfarrgemeinden auf ungefähr 150. Anlässlich der Neuwahlen am 18. März haben wir nachgefragt, welche Voraussetzungen und Aufgaben ehrenamtliche Pfarrgemeinderäte erfüllen müssen, wer wahlberechtigt ist und wie so ein Urnengang abläuft.
„Pfarrgemeinderäte sind in erster Linie für die Seelsorge in der Pfarre zuständig“, sagt Michael Kopp, Dechant im Dekanat Spittal. Grundsätzlich gibt es vier Grundaufträge, nämlich den Gottesdienst, Dienste an Mitmenschen, Gemeinschaft und Verkündung des Glaubens. „Je nach ihren Fähigkeiten können sich die Pfarrgemeinderäte dann einbringen. Aber die grundsätzliche Bereitschaft ist die wichtigste Voraussetzung für eine Tätigkeit im Pfarrgemeinderat“, so Kopp weiter.
Wählen ab 14 Jahren
Als Kandidat vorgeschlagen werden kann jeder, der katholisch und älter als 16 Jahre alt ist. Wahlberechtigt sind Katholiken bereits ab 14 Jahren. Die Methode der Wahl darf jede Pfarrgemeinde bestimmen. Es gibt drei Modelle.
„Die Urwahl ist eine Vorschlagswahl. Hier dürfen die Wähler Namen auf eine Liste schreiben“, sagt Kopp. Die am häufigsten genannten Personen werden schließlich gefragt, ob sie bereit sind als Pfarrgemeinderäte zu agieren oder nicht. Auch wenn man ablehnt, fühlt man sich durch die anonymen Vorschläge bei der Wahl wertgeschätzt“, findet der Dechant. Bei der letzten Wahl vor fünf Jahren wendeten etwa ein Drittel der Pfarren diese Art des Urnengangs an. „Heuer dürften es wohl noch mehr werden. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass es bei dieser Art der Wahl keine Verlierer gibt“, meint Kopp.
Kandidatenliste
Bei der Kandidatenliste können die Wähler die vom Pfarrgemeinderat vorgegebenen Namen ankreuzen. Dann gibt es noch die dritte Methode, die Kandidatenliste mit Ergänzungsmöglichkeit. „Dieses Modell wird dann verwendet, wenn es weniger Kandidaten gibt als die vorgesehene Anzahl von Pfarrgemeinderäten. Hier kann man zusätzlich zu den Namen auf der Liste noch eigene Vorschläge einbringen“, erklärt Kopp.
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