Kein Verkauf ohne Zustimmung der Bevölkerung
Gemeinderat Millstatt billigt einstimmig leicht veränderte Vereinbarung mit Bürgerinitiative
MILLSTATT. Zwei Stunden mussten die zahlreichen Besucher der jüngsten Gemeinderatssitzung warten, bis der für sie wichtigste 25. Punkt der Tagesordnung aufs Tapet kam: Erhalt der gemeindlichen Seegrundstücke. Einstimmig segnete der Gemeinderat einen von der "Unabhängigen Bürgerinitiative zum Grundstückserhalt in Millstatt" formulierten Textvorschlag ab: "Die Marktgemeinde Millstatt wird künftig grundsätzlich keine öffentlichen Seegrundstücke (einschließlich Campingplatz Pesenthein) verkaufen und sie nach Möglichkeit öffentlich (insbesondere für die Gemeindebevölkerung) zugänglich halten.
Sollte aus besonderen wirtschaftlichen Erfordernissen (Nutzung mit hoher Wertschöpfung - keine Chalets oder Zweitwohnungen) ein Verkauf angedacht sein, so verpflichtet sich die Gemeinde, die Bevölkerung in Form einer Bürgerversammlung in die Projektüberlegungen einzubinden und bei stark gegensätzlichen Meinungen einen Verkauf in Form eines für alle Seiten bindenden Volksentscheides entscheiden zu klassen. Die Bürgerinitiative verpflichtet sich ihrerseits, die Unterzeichner des Volksbegehrens über die getroffene Vereinbarung zu informieren."
Gestrichen wurde der im Textvorschlag enthaltene Passus, der neben dem Verkauf auch Verpachtung vorsieht. Bürgermeister Josef Pleikner begründete die Streichung mit den existierenden Pachtverträgen mit den Betreibern von Betriebsstätten wie den Strandbuffets in Dellach und Pesenthein sowie Nutzungsvereinbarungen für rund 20 Fischerboote.
Die Vereinbarung war Mitte September in einem Gespräch zwischen Gemeinde und dem Bevollmächtigrten der Bürgerinitiative (BI), Bernd Pucher, zustande gekommen. Die BI, unterstützt von 943 wahlberechtigten Millstättern, war vor zwei Jahren mit dem Ziel gegründet worden, den Verkauf gemeindlicher Grundstücke zum Abbau von Schulden zu verhindern.
In der schon stark von der Kommunalwahl im kommenden Frühjahr geprägten Sitzung haben die Gemeinderäte Johann Schuster und Franz Politzer (beide Liste Millstatt, SPÖ und Unabhängige ) noch folgenden Antrag eingebracht, "um den gefassten zustimmenden Beschluss zu untermauern: Eine Aufhebung oder Änderung des Beschlusses zum Erhalt öffentlicher Seegrundstücke bedarf einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden und stimmberechtigten Gemeinderäte." Zur Begründung hieß es: "Dieser Antrag soll der möglichen Absicht entgegenwirken, den gefassten Gemeinderatsbeschluss bei erstbester Gelegenheit wieder aufzuheben und damit der Gefahr eines bloßen Lippenbekenntnisses vorbeugen." Bei nur zwei Ja-Stimmen der Antragsteller wurde dieser Antrag abgelehnt.
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