Neue Verordung zum Schutz gegen Borkenkäfer
Gegen die Massenvermehrung von Fichtenborkenkäfer hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal für den gesamten Bezirk eine Verordnung erlassen.
Besitzer von Waldflächen und Holz und Forstschutzorgane haben ihre Wälder und Hölzer in regelmäßigen Abständen auf Fichtenborkenkäfer zu kontrollieren. Entdeckt man vermehrt Fichtenborkenkäfer oder kaputte oder herumliegende Bäume oder Hölzer, ist das unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Spittal zu melden. Hält man sich nicht an diese Verordnung, droht eine Strafe von bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Haft.
Mit 31. Dezember tritt diese Verordnung außer Kraft.
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