Bezirk Spittal
Sicherheitspolizei setzt Feuerverbotsverordnung in Kraft
Aufgrund der Trockenheit wurde im Bezirk Spittal ein Verbot jeglichen Feueranzündens sowie des Rauchens im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ausgesprochen!
SPITTAL. Die herrschenden Witterungsverhältnisse – insbesondere die Trockenheit – im Bezirk Spittal begünstigen das Entstehung und die Ausbreitung von Waldbränden. Aus diesem Grund ist ab sofort und bis auf weiteres im gesamten politischen Bezirk Spittal jedes Feueranzünden und Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 17 Forstgesetz 1975.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.