Verordnung zur Vorbeugung und Bekämpfung der Fichten-Borkenkäfer
BEZIRK SPITTAL. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat eine Verordnung erlassen. Sie betrifft Vorkehrungen gegen einen Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer. Die Verordnung gilt für den gesamten Bezirk. Waldeigentümer, Förster und Inhaber von Holz haben ihre Wälder und Hölzer in regelmäßigen Abständen auf das Auftreten von Fichtenborkenkäfer zu kontrollieren.
Bei Verdacht, dass die Fichtenborkenkäfer vermehren, ist das der Bezirkshauptmannschaft Spittal zu melden.
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