Im Juli
Volksbegehren soll Ausverkauf der Seen stoppen
Das Kärntner Seenvolksbegehren vom 7. bis zum 13. Juli 2020 soll öffentliche Seezugänge und -grundstücke im Gemeinde- und Landesbesitz vor dem Ausverkauf schützen.
KÄRNTEN. Kärnten ist reich an Seen, öffentliche Seezugänge und Seegrundstücke (im Gemeinde- und Landesbesitz) sind hingegen mittlerweile rar gesät. Diese Flächen wollen Walter Polesnik und Gerhard Godescha mit dem Kärntner Seenvolksbegehren schützen. In Eigeninitiative sammelten die Beiden über einen Zeitraum von mehreren Monaten in der Bevölkerung kräftig Unterschriften: Vor den Kärntner Gemeindeämtern wurden circa 25.000 bis 30.000 Menschen angesprochen, ehe man die nötigen 2.000 Unterschriften zur Durchführung des Seenvolksbegehren beisammen hatte. Unterstützung bekamen die Kärntner unter anderem von Brigitte Nachbar und Isabella Mittelstädt.
Das Ziel
Ihr gemeinsames Ziel: Seegrundstücke im Gemeinde- und Landesbesitz sollen nicht mehr verkauft werden dürfen. Dieses Anliegen soll per Gesetz in der Kärntner Landesverfassung verankert werden. „Wir wollen einen Ausverkauf der Kärntner Seen und Seegrundstücke verhindern, damit auch die nächsten Generationen noch freie öffentliche Seezugänge haben und die Schönheit unseres Landes in vollen Zügen genießen können. - Baden und Schwimmen in den Kärntner Seen darf nicht zum Privileg für eine reiche Minderheit werden“, so Polesnik und Godescha im O-Ton.
Erst im Vorjahr wechselten 30.000 Quadratmeter öffentlicher Grund am Ossiacher See den Besitzer. Am Millstätter See befinden sich neun Prozent der Fläche in öffentlicher Hand. Am Weißensee ist es ein Prozent, hier sind allerdings 69 Prozent Naturschutzgebiet.
7.500 Stimmen notwendig
Damit ihre Herzensangelegenheit im Kärntner Landtag auch wirklich behandelt wird, benötigt es für das erste Landesweite Volksbegehren in Kärnten seit 32 Jahren zumindest 7.500 Unterschriften. Unterzeichnet werden kann das Kärntner Seenvolksbegehren im Zeitraum von Dienstag, 7. Juli, bis Montag, 13. Juli 2020, in allen Kärntner Gemeindeämtern. Eine Stimmabgabe ist auch samstags und sonntags Vormittag möglich. Stimmberechtigt sind alle über 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und österreichische Staatbürger sind. Achtung: Die Stimmabgabe muss am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes erfolgen. Ein Ausweis ist mitzubringen.
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