St.Pölten
Anwalt mit Stringtanga als Mundschutz im Landesgericht
Coronabedingt gilt auch am Landesgericht St. Pölten die Verpflichtung einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ein Wiener Anwalt verweigerte zunächst, dieser Verordnung nachzukommen und begründete dies damit, dass es sich um einen Eingriff in seine persönliche Freiheit handle.
ST.PÖLTEN (ip). Als ihm das Sicherheitspersonal einen Aufenthalt im Gerichtsgebäude untersagte, zückte der Advokat einen Stringtanga und verwendete ihn als Schutzmaske. „Kein Richter hätte ihn damit bei einer Verhandlung zugelassen“, erklärte die Vizepräsidentin des Landesgerichts Andrea Humer. Das wusste offenbar auch der Anwalt und tauschte den String schließlich gegen einen dafür vorgesehenen Mund-Nasenschutz.
Mit dieser provokanten Aktion verstieß der Jurist gegen jeden guten Geschmack, so Humer, weshalb der Vorfall über den Dienstweg an das Oberlandesgericht weitergeleitet wurde, das nun über mögliche Konsequenzen zu entscheiden hat.
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