Wirtschaft
Arbeit zwischen Vorsatz und Unschuld
Der St. Pöltner Friedrich Hahn erklärte im Interview seine Tätigkeiten als Finanzstrafrechtsexperte.
ST. PÖLTEN (nf). Friedrich Hahn ist Jurist und Sankt Pöltens erster und einziger zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte. Warum er sich vor knapp drei Jahren darauf spezialisierte, was er in dieser neuen Branche genau zu tun hat und wie er den Wirtschaftsstandort Sankt Pölten sieht, erzählte er den Bezirksblättern im Interview.
BEZIRKSBLÄTTER:In der vergangenen Woche war Weltspartag. Zahlt sich Sparen nach Ansicht des Finanzexperten überhaupt noch aus?
FRIEDRICH HAHN: Ja. Es heißt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Das ist, denke ich, auch ein Punkt, der seitens vieler Unternehmen oft vernachlässigt wird. Dabei geht es weniger um die Art und Weise des Sparens, als einfach um ein Bauchgefühl, das mir ja sagt, dass ich Reserven brauche.
Vor knapp drei Jahren haben Sie sich beruflich auf das Thema Finanzstrafrecht spezialisiert. Wie kam's und wie sieht Ihre tägliche Arbeit aus?
Ich bin Jurist und Steuerberater und habe immer schon versucht, diese beiden Tätigkeitsbereiche miteinander zu verknüpfen. Die Arbeit an sich ergibt sich aus dem ganz klaren Trend, dass grundsätzlich wie z.B. nach Betriebsprüfungen immer häufiger Finanzstrafrechtsverfahren eingeleitet werden. Weil vermutet wird, dass jemand bewusst irgendwelche Belege nicht richtig verbucht oder irgendwelche Einnahmen nicht richtig erfasst hat.
Und an diesem Punkt kommen Sie dann ins Spiel?
Genau. Das Problem ist, dass diese Dinge bei den Prüfungen oft kein Thema sind, sondern erst im Nachhinein die betroffenen Unterlagen kontrolliert werden und dann der Strafbescheid hereinflattert. Das Thema Finanzstrafrecht ist ein sehr junges und daher kennen sich auch viele nicht ganz genau aus, egal ob von der Unternehmerseite oder aus der eigenen Buchhaltung. Die Leute machen das zuallermeist ja nicht bewusst, genau das wird ihnen dann aber vorgeworfen.
Gibt es noch Unterschiede zum "normalen" Prüfverfahren?
Im Gegensatz zur normalen Finanzprüfung muss der Beschuldigte beim Strafverfahren nicht selbst mitwirken oder gar sich selbst belasten. Sondern die Behörde ist am Zug, den Vorsatz zu beweisen und ich stehe dabei wiederum dem Klienten zur Seite. Im Finanzstrafrecht ist daher auch die Erfolgsquote bei der Anfechtung diverser Strafbescheide deutlich höher.
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