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ST. PÖLTEN (ip). „Er war zwar bereits 82-Jahre, aber ein äußerst vitaler Pensionist, der zeitlebens mit Leidenschaft Motorrad fuhr“, beschrieb Rechtsvertreter Friedrich Nusterer jenen Mann, der der groben Fahrlässigkeit eines 76-Jährigen aus dem Bezirk Neunkirchen zum Opfer fiel.
Am 2. Mai dieses Jahres war der Beschuldigte auf dem Weg zu einem Fest in die Landeshauptstadt. In Oberwagram fuhr er mit etwa 60 Stundenkilometern bei Rot in eine Kreuzung. Für den querkommenden Motorradfahrer kam die Bremsreaktion des PKW-Lenkers zu spät. Er erlitt bei dem Zusammenprall tödliche Verletzungen.
Freiheits- und Geldstrafe
„Es ist mein erster Verkehrsunfall in meinem langen Autofahrerleben mit Personenschaden. Ich weiß keine Entschuldigung“, erklärte der 76-Jährige gegenüber der St. Pöltner Richterin Alexandra Glösl. Dass sein Mandant bei Rot in die Kreuzung eingefahren sei, daran gebe es nichts zu rütteln, meinte Verteidiger Franz Amler. Bezugnehmend auf zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sei dies alleine jedoch nicht als grob fahrlässig zu werten.
Auf die Frage Glösl nach dem Warum, konnte der Angeklagte keine Antwort geben. Im Zusammenhang mit „grober Fahrlässigkeit“ verwies die Richterin auf eine weitere OGH-Entscheidung. Sie habe die Situation am Unfallort überprüfen lassen. „Sie hätten zumindest acht Sekunden Zeit gehabt, das Rotlicht zu sehen; und acht Sekunden“, Glösl unterbrach ihren Satz für die entsprechende Zeit und vollendete „sind lang!“ In ihren Augen rechtfertige dies eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, wobei sie das Geständnis und die Unbescholtenheit des Mannes beim Strafmaß als mildernd einfließen ließ.
Für die bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten (drei Jahre Probezeit) und die unbedingte Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro erbat der 76-Jährige Bedenkzeit. Nusterer wurde mit der Forderung von 5.000 Euro für die Hinterbliebenen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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