Parkzone: Gibt es interne Promi-Liste für Ausnahmen?
Nein, heißt es seitens der Stadt, Parksheriff drückt manchmal „ein Auge zu“
Nach der letzten Bezirksblatt-ausgabe über eine Ausnahme beim Kurzparken meldeten sich Insider zu Wort: Eine Liste regelt, wer gestraft werden darf und wer nicht.
NEULENGBACH (wp). Gibt es ominöse Vorgaben aus der Stadtgemeinde, wer einen Strafzettel bei Übertretung der Kurzparkzeiten erhält und wer nicht? „Nein, ich glaube nicht, dass es Derartiges gibt“, beteuert etwa Vizebürgermeister Rudolf Teix (VP), zuständig für Infrastruktur der Stadt. „Ich jedenfalls zahle immer wieder Strafe“. StR. Beate Schasching (SP) „kann es sich nicht vorstellen, dass es eine geheime Liste gibt, das wäre nämlich höchst fragwürdig.“ – „Dass gewisse Leute von den Parksheriffs vor allem im Stadtzentrum aufgeschrieben werden und andere nicht“, wäre für GR Engelbert Brückler (BLN) „klar ersichtlich“. Er selbst, so Brückler, stehe „nicht auf dieser Liste, weil ich schon genug Strafen bekommen habe“.
„Ich bin schon aufgrund meiner Rolle als Oppositionspolitiker sicher nicht auf der Liste“, meint Peter Matzel (FP), dass es interne Anweisungen für Strafimmunitäten gibt, könne er sich schon vorstellen: „Die sind aber sicher nicht schriftlich.“ Seitens der zuständigen Stadtverwaltung gibt man zwar zu, dass es einige Ausnahmen gibt und die Parkwächter hin und wieder ein Auge zudrücken, von einer Liste will man aber nichts wissen.
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