Missbrauchsprozess
Pfleger wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt
In einer fortgesetzten Schöffenverhandlung am Landesgericht wurde ein 36-jähriger Ungar, der als 24-Stunden-Pfleger im Oktober 2022 in St. Pölten seinen ersten Einsatz hatte, wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig).
ST. PÖLTEN. Die Vorwürfe, wonach der Pfleger einen 73-Jährigen, der in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sei, mit einem Finger penetriert und sich mehrfach alkoholisiert zu ihm ins Bett gelegt habe, wies der Ungar bereits zu Beginn des Verfahrens zurück. Wie unter anderem auch Verteidigerin Andrea Schmidt erklärte, habe der Beschuldigte Probleme mit dem Mann gehabt, weil dieser ständig Pornofilme schaute und sich weigerte, den Fernsehapparat abzudrehen. Er habe sich bei einer Vertrauensperson des 73-Jährigen beschwert, die jedoch nach einem Gespräch mit dem Bettlägerigen Anzeige gegen den Ungar erstattete.
Den Schuldspruch des Schöffensenats begründete Richterin Doris Wais-Pfeffer mit der glaubwürdigen Aussage des Opfers, sowie der Übereinstimmung der Aussagen der Zeugen hinsichtlich des Alkoholkonsums.
Während Schmidt im Namen ihres Mandanten nach dem Urteilsspruch Bedenkzeit nahm, legte die Staatsanwältin Berufung gegen die Strafhöhe ein.
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