Landesgericht St. Pölten
Urteile im Prozess um Flaschgeld-Hunderter

- Einer der Verdächtigen am Landesgericht St. Pölten
- Foto: Ilse Probst
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In der Fortsetzung des Prozesses um 400 Stück totalgefälschte Hunderter, die ein 28-jähriger Iraker um 10.000 Euro im Herbst 2024 in Deutschland gekauft hatte, fielen nun am Landesgericht St. Pölten die noch nicht rechtskräftigen Urteile.
Der Prozess zum Nachlesen:
ST. PÖLTEN. Der erstangeklagte Iraker kam aufgrund seines umfassenden Geständnisses mit einer Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu, seinem Einkommen entsprechend je vier Euro, bzw. 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten davon. Verteidiger Hannes Huber betonte in seinem Plädoyer, dass neben dem Geständnis auch die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten als strafmildernd zu werten sei.

- Die Hunderter-Blüten aus dem Prozess
- Foto: Ilse Probst
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Die mitangeklagte Ehefrau wurde von den Vorwürfen des Besitzes sowie der beabsichtigten Weitergabe des Falschgeldes freigesprochen. Der Senat folgte dabei der Argumentation von Verteidiger Alexander Enzenhofer. Er verwies darauf, dass die 25-Jährige eine Audioaufnahme freiwillig aus dem Arabischen ins Deutsche übersetzt hatte und damit erst die Ermittlungen ins Rollen brachte.

- Verteidiger Alexander Enzenhofer
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„Ihr war damit klar, dass schon bald die Polizei vor ihrer Tür steht. Kein normaler Mensch würde da noch versuchen, mit Falschgeld einkaufen zu gehen“, so Enzenhofer.
Urteil für zweiten Angeklagten
Schwierig gestaltete sich die Verteidigung des Zweitangeklagten, den Verteidiger Martin Engelbrecht nur mit Mühe zu einem Teilgeständnis bringen konnte. Wie MeinBezirk bereits nach dem ersten Prozesstag berichtete, bekannte sich der 50-jährige Iraker nur abschwächend zu einem Tankbetrug und einem Diebstahl in Loosdorf schuldig. Im Zusammenhang mit dem Falschgeld wies er zunächst jede Schuld von sich.

- Verteidiger Martin Engelbrecht
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Vor allem bestritt er die Behauptungen seines Schwagers, wonach dieser die 10.000 Euro von dem 50-Jährigen erhalten habe. Darüber hinaus habe er nicht gewusst, dass der Erstangeklagte Falschgeld aus Deutschland mitgebracht habe und erst, nachdem er bei einem Hofladen mit dem falschen Hunderter einkaufte und echte Scheine als Wechselgeld erhielt, habe ihn der 28-Jährige aufgeklärt. Empört zeigte er sich auch über das Versteck der Blüten in seiner St. Pöltner Wohnung. Nach Zureden seines Verteidigers gestand er zuletzt, dass er bereits beim Eintreffen seines Schwagers in St. Pölten wusste, dass dieser Blüten im Gepäck hatte.
Nicht zuletzt aufgrund seiner Vorstrafe verurteilte der Senat den Zweitangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 16 bedingt. Gleichzeitig wurde eine bedingte Vorstrafe von sechs Monaten widerrufen. „Das ist grundsätzlich eine faire Strafe“, kommentierte Engelbrecht, man warte nun noch auf das Einverständnis der Staatsanwaltschaft.
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