St. Pölten
Vater hortete über 3.500 Kinderpornos
Ein 37-jähriger Vater musste sich am Landesgericht auch wegen sexuellem Missbrauch verantworten.
„Da wird einem ja schlecht, wenn man das anschaut“, kommentierte die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer, die rund 3.500 pornografischen Bilder und Videos von Minderjährigen, die ein 37-Jähriger aus dem Großraum der Landeshauptstadt, auf mehreren Datenträgern gespeichert hatte.
Einschlägige Plattformen
Umfangreiche Recherchen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt NÖ führten Anfang 2019 zu einer Reihe von Nutzern, die sich auf entsprechenden Plattformen herumtrieben. Einer davon war der dreifache Vater, der sich darüber hinaus auch zum schweren sexuellen Missbrauch an einer 13-Jährigen schuldig bekannte.
„Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen: Das ist abartig!“, bestätigte der Angeklagte beim Prozess die Meinung der Richterin.
Auch Verteidiger Roland Schöndorfer erklärte, dass es sich um ein massiv verwerfliches Verhalten seines Mandanten gehandelt habe. Allerdings habe der Beschuldigte mittlerweile auch erkannt, dass mit seinen sexuellen Vorlieben etwas nicht stimmte, weshalb er sich auch unmittelbar, nachdem die Sache aufgeflogen war, in therapeutische Behandlung begab.
Außer der Norm
Er habe mit einem anderen User gechattet und sei durch diesen 2009 in die Szene gerutscht. „Ich war fasziniert, das war etwas außer der Norm“, gestand der Angeklagte.
„Ich hoffe, Sie haben inzwischen auch darüber nachgedacht, wie solch schreckliche Bilder entstehen!“, konterte Wais-Pfeffer.
Auch der Vorwurf von Staatsanwältin Barbara Kirchner, wonach der Mann 2010 in einem Videochat eine 13-Jährige aufforderte, an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen und dabei zu filmen, rief Kopfschütteln bei den Anwesenden hervor. Zu ihrer korrekten Altersangabe am Beginn des Chats meinte er nur: „Ist mir aber nicht zu jung.“ Seinen Anleitungen folgend kam es bei dem noch unerfahrenen Mädchen zu Blutungen und Schmerzen. Hierbei wies Schöndorfer darauf hin, dass das Mädchen nur zwei Tage später seinen 14. Geburtstag feierte und sein Mandant dann straffrei ausgegangen wäre.
Urteil rechtskräftig
Für den bislang unbescholtenen Mann setzte es eine Geldstrafe von 8.400 Euro (120 Tagessätze zu, seinem Einkommen entsprechend, je 70 Euro, beziehungsweise 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Während der dreijährigen Probezeit muss er sich nachweislich einer therapeutischen Behandlung unterziehen. Sein Mobiltelefon, PC, IPhone und vier Notebooks werden eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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