Liebe2018
Verliebt, verlobt, vergrämt?
Warum immer mehr Liebespaare "Nein" zum Altar sagen und ein Zusammenleben in wilder Ehe vorziehen.
ST. PÖLTEN (nf). Im abschließenden Teil der Liebesserie der Bezirksblätter wird das Thema Eheschließung in den Vordergrund gestellt. Immer mehr Paare kehren dem kirchlichen Altar den Rücken und leben in wilder Ehe.
"Die Ursache ist meiner Meinung, dass die Werte der christlichen Botschaft in der heutigen Zeit nicht mehr in ihrer Bedeutung erkannt werden. Das bezieht sich auch auf das Sakrament der Ehe", liefert der Sankt Pöltener Dompfarrer einen ersten, möglichen Erklärungsansatz.
"Geht nicht um eine Attraktion"
Auf die Nachfrage was man tun kann, um die kirchliche Trauung wieder attraktiver zu machen, antwortete der Pfarrer: "Es geht bei allen kirchlichen Ereignissen im Grunde nicht um eine Attraktion oder um ein Event. Es muss wieder von uns Christen in überzeugender Weise das Evangelium verkündet bzw. gelebt werden. Dann werden auch die Würde und der Sinn einer kirchlichen Trauung den richtigen Stellenwert erhalten." "Wir haben uns gegen die Eheschließung entschieden, weil wir beide der Meinung waren, dass wir uns in der Art und Weise miteinander umzugehen, nicht dreinreden lassen wollen. Die Ehe ist ja eine Art Zwang", schilderte etwa Roswitha H. aus Ratzersdorf, die mit ihrem Mann bereits seit über 17 Jahren zusammenlebt. Georg und Manfred aus dem Bezirk St. Pölten-Land sind erst seit zwei Jahren ein Paar und wollen schon bald den nächsten Schritt gehen: "Wir haben vor eine eingetragene Partnerschaft durchzuziehen und sind sehr froh, dass das in Österreich inzwischen möglich ist. Das Ganze wirkt ohnehin moderner als die klassische Form der Ehe", verriet Manfred. (Anmerkung: Namen von der Red. geändert) Ganz klassisch angegangen sind es dagegen Michaela und Chris Galijasevic.
Rechtliche Unterschiede
"Die Hochzeit bedeutet für uns ein Gefühl der ultimativen Zusammengehörigkeit", verriet Michaela. "Die Lebensgemeinschaft ist zwar nett, rechtlich allerdings fast nichtig", weist Anwalt Alfred Schneider auf die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft hin und führt weiter aus: "Ehepartner sind beispielsweise erb- und pflichtteilsberechtigt. Ein Lebenspartner erbt in diesem Sinne dagegen nur, wenn es keine Verwandten und somit auch keine gesetzlichen Erben gibt. Auch im Falle einer Auflösung der Partnerschaft birgt die Ehe Vorteile. Da gibt es klare Verfahren und Gesetze. Bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft kann es dagegen immer zu Ungereimtheiten und Streitigkeiten kommen. Da ist die Scheidung gewissermaßen simpler".
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