Landesgericht St. Pölten
Vier Jahre Haft für vorbestraften Gewalttäter
Ein 23-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
ST. PÖLTEN (ip). Mit fünf einschlägigen Vorstrafen hatte ein 23-jähriger Serbe bei einem Prozess am Landesgericht St. Pölten keine guten Karten. Nachdem er im Februar 2019 bedingt aus der Haft kam, dauerte es nur wenige Monate, in denen er seine Gewalttätigkeit im Griff hatte. Am 10. September klickten für den St. Pöltner abermals die Handschellen, als eine Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin eskalierte.
Bei ihrer Einvernahme musste der Vater ihres Kleinkindes zwar den Saal verlassen, von ihrem Entschlagungsrecht machte sie aber keinen Gebrauch. „Ich will aussagen“, erklärte die 28-Jährige, die den Angeklagten auch als liebevollen Vater kennengelernt hatte. Doch als sie ihn wegen vermuteter Untreue zur Rede stellen wollte, kam es zu Streitereien, die Anfang September mehrfach eskaliert seien.
Geschlagen und gewürgt
Zwei Mal fuhr er mit ihr in ein kleines Waldstück zu „Aussprachen“. Es sei zu Ohrfeigen, Faustschlägen und Tritten gekommen. Er habe sie gewürgt und gedroht, dass er sie im Wald vergraben und dem Kind erzählen werde: „Die Mama kommt nicht mehr nach Hause.“ Sie brauche auch nicht glauben, dass sie sich „schleichen“ könne und, wenn er im Häf´'n lande, was ihm „wurscht“ sei, würde er andere Leute zu ihr und ihrer Familie schicken.
„Ich hab Angst gehabt“, meinte die Frau, die am 9. September eine Gaspistole, die der 23-Jährige trotz Waffenverbots besaß, versteckte. Als er in der Nacht trotz Trennung wieder in ihrer Wohnung schlief, kam es neuerlich zu Handgreiflichkeiten. Er habe sie gewürgt und mit der Faust so heftig gegen ihre Schläfe geschlagen, dass sie sich übergeben musste. Sie sei zu Boden gegangen und habe ihren Kopf geschützt. Tritte und Schläge auf den Rücken und neuerliches Würgen habe sie zur Eisenstange greifen lassen, mit der sie ihm auf den Kopf schlug. Ihre Verletzungen dokumentierte man auf Fotos, die Richter Andreas Beneder vorlagen. „Ich gebe Ihnen die Chance zu einem vollen Geständnis“, bot er dem Angeklagten, der sich weitgehend nicht schuldig bekannte und Eifersucht als Motiv für die Anschuldigungen nannte.
Freiheitsstrafe
„Die Zeugin ist absolut glaubwürdig. Ihre Aussage ist widerspruchsfrei und wirkt nicht einstudiert“, wertete Staatsanwalt Karl Wurzer, der die wuchtigen Faustschläge des 23-Jährigen zumindest für eine versuchte schwere Körperverletzung sah.
Beneder schloss sich der Meinung Wurzers an und verurteilte den Serben zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, sechs Monate aus seiner bedingten Haftentlassung wurden gleichzeitig widerrufen (nicht rechtskräftig).
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