Prozess
Zwei St. Pöltner mussten wegen Kinderpornographie vor Gericht
Wegen Kinderpornographie mussten zwei St. Pöltner jetzt tief in die Taschen greifen.
ST. PÖLTEN (ip). „Ist Ihnen bewusst, was Kinder da durchmachen müssen?“, fragte Richterin Doris Wais-Pfeffer einen 23-jährigen Installateur, der sich in seinem Prozess am Landesgericht zum Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger zunächst nicht schuldig bekannte. „Nein“, meinte der Hauptstädter, außerdem habe er ja nur nach Teenies gesucht und wissentlich nie etwas mit Kindern heruntergeladen. Dass bei seinen insgesamt 1.194 Fotos und den 34 Filmen auch Pornos von Minderjährigen waren, sei ihm gar nicht aufgefallen, meinte der Beschuldigte. Eines der Fotos habe er darüber hinaus auch anderen zur Verfügung gestellt. Wais-Pfeffer verurteilte den 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro und einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Dazu kam die Weisung, sich einer entsprechenden Therapie zu unterziehen (nicht rechtskräftig).
Per WhatsApp verschickt
Mit dem gleichen Vorwurf konfrontierte Wais-Pfeffer wenig später einen 22-jährigen Bauarbeiter, der in seinem Geständnis erklärte, wie es dazu gekommen war, dass ein Video mit Pornodarstellungen Minderjähriger über sein Mobiltelefon per WhatsApp an eine Gruppe von Personen weiter geschickt wurde. Dass unter den an sich harmlosen Beiträgen auch das Pornovideo war, sei eher Zufall gewesen. Die glaubhafte Aussage des 22-Jährigen veranlasste Wais-Pfeffer zu einem Diversionsangebot, das sie für dieses Delikt normalerweise nicht in Erwägung zieht, zumal es sich um schreckliche Bilder handelt. Um einer Verurteilung und damit einer Vorstrafe zu entgehen, muss der Bauarbeiter eine Geldbuße inklusive Prozesspauschale in Höhe von 3.700 Euro bezahlen.
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