St. Pölten
Brennstoffaktion der Stadt

- Die Brennstoffaktion ist eine Unterstützung für die Heizperiode 2020/2021.
- Foto: Michael Koppensteiner
- hochgeladen von Katharina Gollner
Ab sofort kann der diesjährige Zuschuss für die Heizperiode 2020/2021 beantragt werden. Der Unterstützungsbeitrag der Stadt beträgt 200 Euro, das Land Niederösterreich hat den Zuschuss auf 140 Euro angehoben.
ST. PÖLTEN (pa). „Dieses Jahr werden diese wichtige Unterstützung mehr Personen beantragen müssen, deshalb ist es mir besonders wichtig, auch in Hinblick auf die allerorts angespannte Budgetsituation, die Brennstoffaktion in voller Höhe aufrechtzuerhalten. Es wäre der völlig falsche Ansatz, in Zeiten wie diesen, hier den Sparstift anzusetzen", so Bürgermeister Matthias Stadler.
Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und folgendem Personenkreis angehören:
BezieherInnen einer Ausgleichszulagenpension, Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.

- Die Richtsätze für Ausgleichszulagen.
- Foto: www.st-poelten.at
- hochgeladen von Katharina Gollner
Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Ausgedingsleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, NÖ Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder bleiben bei der Bemessung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
BezieherInnen einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Mindestsicherung erhalten.
Anträge werden ab 15. Dezember 2020 bis 30. März 2021 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen.
Parteienverkehrszeiten für die Brennstoffaktion in der städtischen Sozialhilfe sind Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt
Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC), bei volljährigen Kindern ggf. Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.


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