Brennstoffaktion der Landeshauptstadt St.Pölten
Die Stadt St. Pölten führt auch heuer wieder eine Brennstoffaktion für bedürftige Personen durch.
ST. PÖLTEN (red). Die Mittel für die Brennstoffaktion werden aus der Stiftung Bürgerspitalfonds aufgebracht.Der Unterstützungsbetrag wurde neuerlich auf Euro 150,-- pro Haushalt festgelegt.
Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und folgendem Personenkreis angehören: BezieherInnen einer Ausgleichszulagenpension, Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.
Die Richtsätze für Ausgleichszulagen betragen:
Alleinstehende: brutto € 882,78 (netto € 837,76)
Ehepaare u. Lebensgemeinschaften: brutto € 1.323,58 (netto € 1.256.08)
Erhöhung der Grenze für jedes Kind: € 136,21 (netto € 129,26)
Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen: € 440,80 (netto € 418,32).
Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Ausgedingsleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, NÖ Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder bleiben bei der Bemessung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
BezieherInnen einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Mindestsicherung erhalten.
Anträge
Anträge werden ab 3. November 2016 bis 30. März 2017 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen.
Parteienverkehrszeiten für die Brennstoffaktion in der städtischen Sozialhilfe, Hessstraße 6: Dienstag und Donnerstag von 9 – 11 Uhr.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC)
Für gebrechliche Personen können die Anträge auch durch Angehörige eingebracht werden.
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