St. Pöltner Trafikräuber brauchte Geld für Heroin
ST. PÖLTEN (ip). Nachdem er weder in der Bank, noch von seiner Tante Geld bekam, entschloss sich ein 23-Jähriger am 9. Jänner dieses Jahres eine Trafik in St. Pölten zu überfallen. Vom Gasthaus gegenüber beobachtet er das Kommen und Gehen der Kunden, bis ihm der Moment günstig erschien.
Mit Haube, Kapuze und hochgeschlossener Jacke einigermaßen vermummt betrat er das Geschäft im Süden der Landeshauptstadt und verlangte mit einem Messer in der Hand Geld. Als die Verkäuferin erklärte, dass sie keines habe, forderte er sie auf, die Geldlade zu öffnen. Mit 415 Euro Beute und einer Entschuldigung rannte er davon. Zunächst versteckte er sich in einem Gebüsch, dann rief er ein Taxi, in dem er einige Zeit später im Zuge einer Kontrolle festgenommen werden konnte.
Von „Beschaffungskriminalität“ sprach die Verteidigerin des Räubers im Prozess. Er sei drogenabhängig und brauchte Geld um seine Sucht zu befriedigen. „Ich habe es nicht mehr ausgehalten“, gestand der Angeklagte und beschrieb gegenüber dem Schöffensenat seine körperlichen Entzugserscheinungen. Ab seinem 14. Lebensjahr habe er Drogen konsumiert, zunächst Cannabis, ab 18 vor allem Heroin. Zuletzt nahm er täglich zwei bis fünf Gramm der harten Droge, was ihn monatlich rund 1.800 Euro kostete. Seit Oktober 2016 sei er arbeitslos und werde von seinen Eltern finanziell unterstützt. Mit dem erbeuteten Geld habe er unmittelbar nach dem Überfall Heroinschulden bezahlt und Suchtgift gekauft, ergänzte der Beschuldigte sein umfassendes Geständnis.
Das Opfer war bei dem Überfall relativ ruhig geblieben. Es beschrieb auch den Täter als eher ruhig und höflich, was sich auf das Strafmaß mildernd auswirkte. Staatsanwalt Karl Fischer erklärte, dass für schweren Raub das Strafmaß von fünf bis 15 Jahren Haft auf nunmehr ein bis 15 Jahre herabgesetzt wurde. „An der Tat selbst gibt es nichts zu rütteln. Es geht bei ihm um die Strafhöhe“, meinte Fischer, der auf das rechtlich etwas getrübte Vorleben des Beschuldigten verwies. Die Verteidigerin plädierte auf ein möglichst mildes Urteil. Ihr Mandant habe quasi keine Gewalt angewendet und bei einer Strafe bis zu drei Jahren Haft könne er sich einer stationären Drogenbehandlung unterziehen.
Die herabgesetzte Mindeststrafe, so der Richter, sei vor allem für Fälle wie diesen beschlossen worden. Natürlich sei die Opferperspektive zu beachten, man müsse aber auch die herabgesetzte Schuldfähigkeit des 23-Jährigen aufgrund der Drogensucht im Auge behalten. Mit einer Vorstrafe wegen Drogenkonsums und einer Verurteilung im Jänner 2017 wegen Sachbeschädigung setzte es diesmal rechtskräftig eine Zusatzstrafe von drei Jahren Haft.
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