Gewalt gegen Frauen
41 Betretungsverbote im Bezirk St. Veit ausgesprochen
Sensibilisierung durch Präventionsarbeit führt dazu, dass von Gewalt Betroffene sich öfter Hilfe holen.
ST. VEIT. Gewalt in der Partnerschaft hat viele Gesichter – sie geht von finanzieller Unterdrückung über psychische Gewalt bis hin zu körperlichen Übergriffen. Immer noch haben viel zu viele Frauen zu große Angst darüber zu sprechen. Im ersten Halbjahr 2022 haben sich dennoch die durch die Polizei ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote (im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021) auf 41 Fälle mehr als verdoppelt.
Gewaltdynamik nimmt zu
"Belladonna" betreibt seit Jahren eine Außenstelle in St. Veit und berät Frauen und Familien psychosozial und juristisch, wobei ein Schwerpunkt psychische, sexualisierte und physische Gewalt ist. "Auch im Bezirk St. Veit nehmen wir in unseren Beratungen eine Zunahme von Gewaltdynamiken in Beziehungen war. Häufig wird Gewalt im täglichen Leben als solche nicht erkannt, bevor sie eskaliert. Deshalb ist uns die Präventionsarbeit in der Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Gewaltgeschehen besonders wichtig. In unserer Arbeit ist die Stärkung der Frauen in einem geschützten Raum ein zentrales Thema“, sagt Karin Amon.
Mehr Vorfälle
Auch Daniela Puffing, St. Veits Bezirkspolizeikommandantin, erklärt dazu: "Zu beachten gilt, dass sich im Bezirk auch die Vorfälle gehäuft haben, bei denen im Zuge einer Amtshandlung mehrere Betretungs- und Annährungsverbote ausgesprochen werden müssen, weil es mehrere gefährdete Personen gibt." Denn: auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten können diese Verbote ausgesprochen werden. Nichtsdestotrotz sei aber auch ohne Rücksicht auf diese Vorfälle eine Steigerung zu beobachten.
Stiller Notruf
Codewörter oder Handgesten, die momentan im Internet und vorwiegend in den sozialen Medien kursieren, mit denen Frauen in der Öffentlichkeit auf ihr Leid aufmerksam machen und unauffällig um Hilfe bitten können, seien in St. Veit nicht bekannt. "Was es allerdings seit März dieses Jahres gibt, ist die Möglichkeit des stillen Notrufs", so Puffing. Dafür müssen sich Frauen eine App auf ihr Smartphone herunterladen, sich dort mit Daten und genauer Wohnadresse registrieren und können dann im Notfall unbemerkt die Polizei alarmieren. "Die betroffene Person wird von uns in weiterer Folge aber nicht angerufen, sondern es machen sich zwei Streifen auf den Weg zum Standort, um vor Ort die Situation abzuklären."
Präventionsarbeit
Wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, werden mit dem Opfer und dem Gefährder separate Gespräche geführt. Dafür zuständig ist der jeweilige Präventionsbeamte, den seit Jahresanfang jede Polizeiinspektion haben muss. "Wir stellen fest, dass die Informationen, die beim Einsatz an das Opfer weitergeleitet werden, oft aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation nicht richtig ankommen. Im Zuge dieses Gesprächs wird nochmal darauf eingegangen, welche Möglichkeiten das Opfer hat und was die nächsten Schritte sind." Mit dem Gefährder findet eine freiwillige, präventive Rechtsaufklärung statt, bei der er unter anderem auch auf die verpflichtenden Beratungsgespräche (mehr dazu im Artikel unten links) aufmerksam gemacht wird.
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