Eine neue Möglichkeit für Lang-Parker

Neues Gesetz würde längeres Parken ermöglichen. Absage im Bezirk St. Veit.

ST. VEIT. Alle paar Stunden zum Auto gehen und ein neues Parkticket lösen müssen - damit könnte in Kärnten schon bald Schluss sein. Die Kärntner Landesregierung beschloss jetzt nämlich die Änderung des Parkraum-Gesetzes. Damit ist es möglich, dass es zusätzlich zu Kurzparkzonen, Dauerparkplätzen und gebührenpflichtigen Kurzparkzonen eine weitere Möglichkeit gibt: Nämlich die "gebührenpflichtigen Langzeitparkplätze".
Mit dieser Änderung soll es möglich sein, länger zu parken - auch Tages-, Monats- oder Jahrestickets könnte man lösen. Aber natürlich nur, wenn die jeweilige Gemeinde entscheidet, dass solche Zonen eingeführt werden. Die WOCHE hörte sich im Bezirk St. Veit um, wie die Verantwortlichen diesem neuen Gesetz gegenüber stehen.

St. Veit
Die Antwort aus St. Veit ist kurz und prägnant: "Das neue Gesetz führt quasi die 'alte St. Veiter Lösung', also die roten Park-Zonen wieder ein. Momentan gibt es in St. Veit aber keinen Handlungsbedarf, das alte System wieder einzuführen", so Fritz Orasch, der Pressesprecher der Stadtgemeinde.

St. Georgen am Längsee
Von dem neuen Gesetz profitieren sollen vor allem Tourismusgemeinden. So könnte man zum Beispiel das Auto vor dem Strandbad abstellen und für den ganzen Tag bezahlen - man müsste also nicht mehr alle paar Stunden zum Auto gehen und ein neues Ticket lösen. Der St. Georgener Bürgermeister Konrad Seunig sieht aber keinen Grund, von dem derzeitigen System abzuweichen: "Im Strandbad ist die Parkgebühr im Eintrittspreis inbegriffen. Das hat sich bisher sehr gut bewährt."

Friesach
Natürlich könnten mit dem neuen Gesetz auch Parkplätze gebührenpflichtig werden, die bisher kostenlos waren. Doch solchen Vorhaben erteilt auch der Friesacher Bürgermeister Josef Kronlechner eine Absage. "Bei den Parkplätzen in der Innenstadt habe ich keinen Bedarf, bei den Leuten, die hier parken, abzukassieren", sagt er. Auch für die Parkplätze bei der Burgbaustelle kommt eine Anwendung des neuen Gesetzes für ihn nicht in Frage.

Zur Sache

Über die Kurzparkzonen entscheiden die Gemeinden. Allerdings ist die Dauer auf maximal drei Stunden beschränkt. So steht es im Landesgesetz. Das soll nun geändert werden.
Die Landesregierung will damit ermöglichen, dass man vor etwa bei Skipisten und Bädern den ganzen Tag stehen kann, ohne alle drei Stunden ein Ticket lösen zu müssen – gebührenpflichtig versteht sich. Maximal 90 Cent darf eine halbe Stunde kosten.
Sowohl über Preis als auch über die Anzahl der gebührenpflichtigen Parkplätze entscheidet weiter die Gemeinde.
Das neue Gesetz ermöglicht es, auf öffentlichen Parkplätzen Tages-, Wochen- und Monatskarten einzuführen. Also: Auf so mancher kostenloser Dauerparkfläche könnte schon bald eine Gebühr fällig werden.

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