EKZ St. Veit ist noch lang nicht fix
Mietersuche, Widmungsverfahren und Planung könnten Projekt zum Scheitern bringen.
ST. VEIT. Mehrere Wochen sind vergangen, seit das geplante Einkaufszentrum in St. Veit erstmals zum Thema wurde - doch in der Zwischenzeit hat das Projekt nichts an Brisanz verloren.
Wie berichtet hatte der St. Veiter Gemeinderat fast einstimmig eine Option beschlossen: Demnach wird das Parkhaus und ein Grundstück hinter dem Fuchspalast verkauft, wenn es gelingen sollte, hier zu gewissen Bedingungen ein Einkaufszentrum ins Leben zu rufen. Wirtschaftstreibende befürchten, dass dadurch die Innenstadt endgültig zum Aussterben verurteilt sein wird. Doch ob das Zentrum überhaupt kommt, ist noch lange nicht fix - und wenn, wird bis dahin noch eine Menge Wasser die Glan hinunterfließen.
"Derzeit ist der Projektwerber auf Mietersuche", erklärt Fritz Orasch, Pressesprecher der Stadtgemeinde. Wie lang es dauert, bis man alle Mieter zusammen hat, ist noch unklar. Fix ist nur ein Datum: Der Feber 2015. "Die Option gilt ein Jahr lang. Sollte es bis dahin gelingen, die Mieter zu finden, alle Widmungen durchzuführen und ein Verkehrskonzept zu erstellen, wird gebaut", so Orasch. Oder, anders ausgedrückt: Wenn das bis nächsten Feber nicht passiert, ist das Projekt gestorben.
Trotzdem laufen die Vorbereitungen schon auf Hochtouren. Orasch: "Die Widmungsverfahren sind gerade in Arbeit, parallel wird an einem Verkehrkonzept gearbeitet. Und natürlich spielt auch die Architektur eine große Rolle. Da warten wir noch auf einen richtigen Entwurf." Die Flächenwidmung muss erst vom Gemeinderat und dann vom Land Kärnten beschlossen werden - und das kann dauern.
Was den Branchenmix angeht, so habe man auch vertraglich einiges festgelegt: "Der Branchen-Mix ist vom Optionsnehmer jedenfalls so zu wählen, dass im Stadtzentrum von St. Veit an der Glan kein Verdrängungswettbewerb entsteht, sondern die neuen Geschäfte zu einer Innenstadtbelebung und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze führen." So lautet die Passage aus dem Vertrag, mit dem verhindert werden soll, dass Geschäfte aus der Innenstadt ins EKZ wandern - wären diese Geschäfte in die Planung der EKZ-Errichter eingebunden, so wäre das ein Vertragsbruch.
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