Straferlass für 1.500 Schnellfahrer

Nach Anrainerprotesten gegen die 40-km/h-Beschränkung in der Zenswegerstraße in St. Veit an der Glan hat die Bezirkshauptmannschaft die Beschränkung aufgehoben. Nun müssen auch die 1.500 Anzeigen nicht bezahlt werden.

 
Der Zenswegerhügel liegt im Stadtgebiet von St. Veit an der Glan. Die Anrainer beschuldigten ursprünglich Bürgermeister Gerhard Mock (SPÖ), für die strengen Verkehrskontrollen verantwortlich zu sein, weil er seit ein paar Monaten im Villenviertel wohne. Mock wies das in einer Pressekonferenz vor knapp vier Wochen zurück.
Die Anrainer forderten die sofortige Aufhebung der 40-km/h-Zone, weil man dort nicht so langsam fahren könne. Der Protest hatte Erfolg - darüber hinaus müssen auch die 1.500 Radarstrafen der letzten Monate nicht bezahlt werden, egal ob jemand 45 oder 90 km/h gefahren ist. Nur jene rund 30 Autofahrer, die ihre Strafe bereits bezahlt haben, bekommen ihr Geld nicht mehr zurück.

Es gilt wieder Tempo 50
Auf dem Zenswegerhügel gilt jetzt wieder Tempo 50. Die Polizei hat weiterhin strenge Geschwindigkeitskontrollen angekündigt. Jeder, der jetzt schneller fahre, müsse mit einer sofortigen Bestrafung rechnen, hieß es von der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft.

Verordnung war mangelhaft begründet
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan hat eine Zonenbeschränkung erlassen, die Erlassung der Verordnung war aber sehr mangelhaft begründet, so dass jeder, der zum Verfassungsgerichtshof gegangen wäre, Erfolg gehabt hätte lautet die Begründung, warum die Beschränkung nun aufgehoben wurde.

Der Bezirkshauptmannschaft St. Veit entgehen 70.000 Euro!
Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit hätte bei einer rechtsmäßigen Verordnung rund 70.000 Euro eingenommen. Nun werden alle 40-km/h-Zonen im Stadtgebiet von St. Veit vom Land Kärnten überprüft.

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