Verdoppelte Förderung und Co
Nahversorger-Pakete neu geschnürt und ergänzt

Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig stellten die neuen Nahversorger-Pakete vor.
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Das Land verdoppelt Budget für Nahversorgerbonus und startet eine zusätzliche, neue Unterstützung für kleine Lebensmittelhändler über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds.

BEZIRK ST. VEIT. Nahversorger werden am Land nicht für die Lebensmittelversorgung vor Ort gebraucht, sie sind auch Treffpunkte für die Bevölkerung, sorgen für Arbeitsplätze und Wertschöpfung und tragen zu lebendigen Gemeinden bei.

Seit 1. März zu beantragen

Im Jahr 2020 haben Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig einen Nahversorgerbonus ins Leben gerufen, um insbesondere die kleinen Lebensmittelhändler am Land zu entlasten, die schon damals mit den Folgen der Abwanderung und enormen finanziellen Herausforderungen zu kämpfen hatten. Zwischen 2020 und 2023 wurden so insgesamt 346 Betriebe mit dem Nahversorgerbonus unterstützt. „Aufgrund der hohen Nachfrage und der stark gestiegenen Betriebskosten haben wir uns jetzt entschieden, diese Förderung weiter auszubauen und zu verstärken. Wir wollen um jeden einzelnen Nahversorger kämpfen“, betonen Gruber und Schuschnig. In der kürzlich stattgefundenen Regierungssitzung haben sie deshalb ein Nahversorger-Paket vorgelegt. Es umfasst die Verdoppelung des Nahversorgerbonus des Landes und den Start einer zusätzlichen, neuen Unterstützung für kleine Lebensmittelhändler über den Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds.

Doppeltes Budget

Das Budget für den Nahversorgerbonus des Landes beträgt somit heuer 400.000 statt 200.000 Euro. Und der einzelne Betrieb kann sich in Summe 6.000 Euro an Unterstützung abholen: 4.000 Euro als raschen und unbürokratischen Entlastungsbonus, um beispielsweise Fixkosten oder Personalkosten zu decken oder aber kleinere Investitionen im Betrieb zu finanzieren. Weitere 2.000 Euro als Regionalitätsbonus in Form von Marketingleistungen des Genusslands Kärnten. Voraussetzung dafür ist, dass eine gewisse Anzahl an regionalen Produkten ins Sortiment aufgenommen wird. „Damit entlasten wir die kleinen Nahversorger nicht nur, wir bringen gleichzeitig auch mehr heimische Produkte in die Regale“, sagt Agrarreferent Gruber. Die zweite Säule des Nahversorger-Paktes ist eine neue Investitionsförderung für „Lebensmittelnahversorger“ des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds. „Hier geht es uns darum, den kleinen Lebensmittelhändlern bei größeren Investitionen unter die Arme zu greifen, bestehende Standorte zu modernisieren bzw. auch neue zu eröffnen“, erklärt Wirtschaftsreferent Schuschnig. Es werden Um- oder Zubauten, Modernisierungen oder Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ab einem Volumen von 10.000 Euro unterstützt. Die Förderhöhe beträgt hier bis zu 25 Prozent der Kosten, maximal können pro Betrieb 25.000 Euro abgeholt werden. „Wir wollen vor allem die kleinen, oft familiengeführten Nahversorger stärken, damit die Kaufkraft und Wertschöpfung am Land bleiben und das Lebensmittelgeschäft im Ort“, so Schuschnig.

Selbstbedienungshütten - Förderschiene

Zusätzlich wird die 2022 eingeführte Förderschiene für bäuerliche Selbstbedienungshütten fortgeführt. Auch sie zählen in vielen Ortschaften bereits zur fixen Nahversorgerinfrastruktur. Ein Schwerpunkt der Förderschiene soll ab sofort aber auf Investitionen in bestehende Hütten liegen, also Modernisierungen der Ausstattung und Einrichtung oder bauliche Veränderungen beziehungsweise Erweiterungen. „Dafür stehen heuer 50.000 Euro zur Verfügung, sodass wir auch bei der Vermarktung bäuerlicher Produkte heuer verstärkt unterstützen können“, so Gruber.

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