Sekundärtransporte: Krankenhäuser mit Rechnungen überrascht

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Krankenhäuser müssen Kosten für Sekundärtransporte nun selbst tragen. Leitung überrascht.
BEZIRK ST. VEIT. Das Land stoppt die Subventionierung der Sekundärtransporte. Bisher seien die Kosten gedeckt gewesen. Dem Gesamtleiter des Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit, Michael Steiner, flatterte nun rückwirkend seit 1. Jänner 2015 eine hohe Rechnung ins Krankenhaus St. Veit.
Neu ausgeschrieben
"Das Schreiben kam Ende Okotber und informierte darüber, dass es keine Subventionen mehr gibt", sagt Michael Steiner, Gesamtleiter der Barmherzigen Brüder St. Veit und Geschäftsführer am Elisabethinen Krankenhaus in Klagenfurt.
Zwei Wochen später kam die Rechnung. "Ein fünfstelliger Betrag von Mai ist zu bezahlen", berichtet Steiner. In Niederösterreich und Steiermark wurde auch in Kärnten die Flugrettung europaweit neu ausgeschrieben und eine Bietergemeinschaft aus ARA Flugrettung und Christophorus Flugrettungsverein hat den Zuschlag zur Durchführung erhalten.
Krankenhaus muss zahlen
Neu sei nun aber, dass die Sekundärtransporte vom Land Kärnten "explizit vom Leistungsumfang ausgeschlossen wurden. Das heißt, dass ab 1. Jänner 2015 die jeweiligen Krankenanstalten die Kosten für geplante Intensiv-/Ambulanz-/Interhospitaltransporte selbst zu tragen haben."
Steiner ist damit nicht einverstanden, zumal es weder vorab Informationen mit den rückwirkenden Änderungen gab. Er schränkt aber ein, dass es im Krankenhaus St. Veit weniger Flugtransporte als in anderen Spitälern gibt. "Wir hatten in den letzten fünf Monaten nur einen Tranport, dieser ging ins AKH Wien". Dennoch könne man etwaige Transporte nicht planen.
Anfrage gestellt
Michael Steiner hat eine Anfrage bezüglich der Causa an den Kärntner Gesundheitsfonds gestellt. "Ich habe allerdings bisher keine Antwort erhalten", so der Gesamtleiter.
"Land nie gezahlt"
Auf Nachfrage bei Martin Mießl, Zuständiger für das Rettungswesen in der Abteilung 5 der Kärntner Landesregierung, hieß es zur WOCHE: "Das Land hat hier nie dazugezahlt."
Er ließ auch von Gesundheitsreferentin Beate Prettner ausrichten, dass man nun einen neuen Weg finden müsse, wie man die Sache organisatorisch neu regle. "Was aber auf jeden Fall klar ist: Die Kosten werden keinesfalls den Patienten angelastet."
Bisher zahlte das Land für Hangar, Medikamente und Personal der Flugrettung, dies müsste die Flugrettung nun selbst übernehmen.
,Es wird Diskussionen geben'
Die Flugrettung wurde neu ausgeschrieben. Die Zuschlagserteilung an die Bietergemeinschaft ARA / Christophorus Flugrettungsverein erfolgte nach vielen Verzögerungen erst Ende Oktober 2015, der Vertrag wurde aber rückwirkend ab 1. Jänner 2015 abgeschlossen.
Kärnten war das letzte Bundesland, in dem die Flugrettung und deren Finanzierung nach dem Auslaufen der Verträge zwischen Bund und Ländern per März 2012 noch nicht neu geregelt wurde. Flugrettung ist nach der Verfassung überregionaler Rettungsdienst und damit Landessache. Die Ausschreibung startete im Juli 2014.
"Rechtlich nicht geklärt"
Eine Flugbetriebsminute kostet insgesamt 88,10 Euro. Per 1. November 2015 wurde eine Indexierung auf 89,70 Euro durchgeführt. GKK-Direktor Johann Lintner sieht die neue Situation "nicht rechtlich geklärt." Bisher zahlte die GKK bei einer Flugrettungsminute 23 Euro dazu, die restlichen 65 Euro – die nun den Krankenanstalten angelastet werden – war bisher Abgang der Flugrettungsbetreiber.
"Wir wurden bei dieser Verlagerung der Kosten nicht mit eingebunden, wir hatten auch keine Kenntnis der Neuausschreibung", sagt Lintner. Es wird noch Diskussionen geben.
"Geringer Umfang"
Der Differenzbetrag (65 Euro) wurde bisher von den Betreibern getragen, weil das Land seiner Verpflichtung zur Finanzierung bis zur Ausschreibung laut Christophorus-Vorstand Reinhard Kraxner "nur in geringem Umfang" (wie in Zeiten der §15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bis März 2012) nachgekommen ist. Nun müssen dies die Krankenanstalten selbst übernehmen.



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