Görtschitztaler Urforelle: gerettet und erneut gefährdet

Görtschitztaler Urforelle, erfolgreich nachgezüchtet, aktuell bedroht | Foto: Fischereirevierausschuss St. Veit
  • Görtschitztaler Urforelle, erfolgreich nachgezüchtet, aktuell bedroht
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(chl). Für den Erwerb der amtlichen Jahresfischerkarte ist eine achtstündige Unterweisung erforderlich, die am Samstag in St. Georgen am Längsee absolviert werden kann (siehe Infos linke Spalte). "Es gibt keine Prüfung, aber die Unterweisung wird sehr gewissenhaft durchgeführt", erklärt Volkhard Neuper, Obmann des Fischereirevier-Ausschusses St. Veit.

Falsche Gene

Neuper tritt als Obmann für die strikte Einhaltung des Kärntner Fischereigesetzes ein und damit auch für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereigewässer. Eines der wichtigsten Gesetze ist für ihn die Regelung, dass der Besatz von Fischen nur mit Stämmen erfolgen darf, die "dem ursprünglichen Fischbestand in dem betroffenen Fischereirevier genetisch entsprechen". Man spricht dabei auch von autochthonen Stämmen.
"40 Jahre lang wurden Forellen aus Dänemark und Holland eingesetzt, die für unsere Gewässer eine falsche Genetik aufweisen", informiert Neuper über Fehler der Vergangenheit.

Görtschitztaler Urforelle

Der gesetzlichen Anforderung, durch DNA-Bestimmung gesichert, entspricht die donaustämmige, autochthone Bachforelle, zu der die „Görtschitztaler Urforelle“ zählt.
Und mit eben dieser Urforelle bzw. deren Züchtung habe man in den vergangenen Jahren große Erfolge verzeichnet.
Unter der Leitung von Markus Payr und unter wissenschaftlicher Aufsicht wird sie seither in der Fischzuchtanstalt Payr in Sirnitz gezüchtet. "In den letzten sechs Jahren haben wir unsere Gewässer mit rund 100.000 Urforellen besatzen können", berichtet Neuper.
Gefahr durch Fischotter
Die erfolgreiche Besatzung sowie der gesamte Fischbestand ist allerdings aktuell vom Fischotter bedroht. „Ein normaler Bestand bedeutet 200 bis 400 Kilo Fisch pro Hektar. Aktuell sind es laut EU-Untersuchungen 20 bis 50 Kilo“, klagt Neuper.
Aus dem Endbericht des Fischotter-Monitorings der Universität Graz gehe hervor, dass der Fischotterbestand in Kärnten mit einer Populationsgröße von 361 Individuen einen guten Erhaltungszustand aufweise und in dreieinhalb Jahren eine Verdoppelung des Bestandes zu erwarten sei. „Ich plädiere daher an die Regierung, rasch eine Verornung zur Entnahme zu fällen“, hofft Neuper.

INFOS zur Unterweisung:
Die "Unterweisung in die Fischerei" ist gemäß Paragraph 26 des Kärntner Landesfischereigesetzes 2001 für jeden erforderlich, der eine Jahresfischerkarte erwerben will und in den letzten zehn Jahren nicht mindestens drei Jahre hintereinander eine Jahresfischerkarte besessen hat. Jugendliche benötigen diese Unterweisung erst ab dem zehnten Lebensjahr.
"Für den Sommer planen wir auch wieder einen Kurs für Kinder und empfehlen, dass bei diesen Kursen auch ein Elternteil teilnimmt", informiert Obmann Volkhard Neuper.
Die Bestätigung der Teilnahme an der Unterweisung ist bei der Beantragung der Jahresfischerkarte bei der Bezirkshauptmannschaft vorzulegen.
Die Unterweisung umfasst folgendes per Kärntner Fischereigesetz verordnete Wissen: Gewässerkunde, Pflege der Fischgewässer, Fischereigesetz, Gerätekunde, Anatomie der Fische, Kärntens Fische, Muscheln und Krebse, speziell Görtschitztaler Urforelle.
Die beaufsichtigten Gewässer: Gurk, Wimitz, Glan, Görtschitz, Metnitz; stehendes Gewässer: Längsee.
Die nächste Unterweisung in die Fischerei des Fischereirevier-Ausschusses St. Veit findet am Samstag, 17. März, von 8 bis 17 Uhr im Stift St. Georgen am Längsee statt.
Kursanmeldung mit Name, Adresse, Geburtsdatum unter kontakt@fischerei-revieraussschuss-stveit.at

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