Rechtliche Möglichkeiten
Bewusst entscheiden am Lebensende
Unter diesem Thema steht der 11. Ennstaler Hospiztag mit Gerlinde Bieringer, Juristin, Mediatorin, Coach.
WEYER. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist ein zentraler Teil der Menschenwürde. Dies gilt auch, ja sogar besonders am Lebensende. Wenn jemand ein sehr hohes Alter erreicht hat, einen Unfall hatte oder schwer erkrankt, stellt sich die Frage der Selbstbestimmung am Lebensende besonders drängend. Sie ist aber auch ohne unmittelbaren Anlass eine wichtige Frage.
Verschiedene Rechtsgeschäfte
Gerlinde Bieringer hat als Juristin in der Patientenanwaltschaft und in der Erwachsenenvertretung viel Erfahrung gesammelt. Sie wird die verschiedenen Rechtsgeschäfte als Instrumente der Selbstbestimmung verständlich erläutern: die Vorsorgevollmacht, die positive und negative Erwachsenenvertreter*innenverfügung, die Gewählte Erwachsenenvertretung, die Patientenverfügung und schließlich auch die erst kürzlich ermöglichte Sterbeverfügung.
- Welches Instrument ist für welche Situation geeignet und welches nicht?
- Was kann damit geregelt werden?
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Wo und wie kann ich so etwas errichten?
Durch ihre große Erfahrung in der Beratung von Menschen in unterschiedlichsten Situationen kann die Referentin Klarheit in die vielen Möglichkeiten bringen und offene Fragen klären.
Mittwoch, 27. September, 19 Uhr – Egerer Schoss Weyer. Freiwillige Spenden zugunsten der Hospizbewegung
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