Deutsche Krankenkassen zahlen den Ankauf von Blindenführhunden !
Wem gehört der Blindenführhund? Immer wieder hört man in Blinden und Sehbehindertenkreisen, dass der Blindenführhund der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gehöre. Krankenkasse zahlt den Blindenführhund und der/ die neue Blindenführhundehalter / in ist auch der Besitzer des Blindenführhundes! Komisch? In den Qualitätskriterien zur Auswahl, Ausbildung und Kostenübernahme für Blindenführhunde aus dem Jahre 1993 ist doch klar geregelt, dass der Führhundehalter nicht nur Besitzrechte sondern durch...