Auch Feuerwerkskörper unterliegen Gesetzen
BEZIRK. Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft, geleitet von Andrea Außerweger, auf das bestehende Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) hin. Dieses regelt den Besitz, die Verwendung, die Überlassung und das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände. Die pyrotechnischen Gegenstände sind entsprechend ihrer Verwendungsart, ihrer Gefährlichkeit und ihrem Lärmpegel kategorisiert. Wunderkerzen, Knallbonbons und -erbsen fallen in Kategorie...