Arbeiterkammer brachte Firma zur Einsicht
Rechnung war fast viermal so hoch wie das Angebot
Ein Konsument sollte statt des vereinbarten Pauschalpreises von 3.240 Euro über 12.000 Euro zahlen, da Mehrkosten für die Entsorgung anfielen. Die Arbeiterkammer (AK) setzte sich erfolgreich für den Verbraucher ein und erklärte die Nachforderung für unzulässig. BEZIRK VÖCKLABRUCK. Ein Unternehmen hatte für eine Tiefenbohrung inklusive Bohrschlammentsorgung einen Pauschalpreis von 3.240 Euro angeboten. Letztlich wurde dem Konsumenten jedoch eine Rechnung über 12.010,54 Euro gestellt. Die AK...