Pflegegeld
AK Vöcklabruck erkämpft 8.500 Euro für sehbehinderte Frau

- AK-Präsident Andreas Stangl
- Foto: AKOÖ / Florian Stöllinger
- hochgeladen von Silvia Viessmann
Fast zwölf Jahre lang erhielt eine Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck durch einen Behördenirrtum zu wenig Pflegegeld ausbezahlt. Die Arbeiterkammer (AK) Vöcklabruck erkämpfte eine Nachzahlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Vier Jahre lang musste die Frau auf das ihr zustehendes Geld warten, weil das Land Oberösterreich und die Pensionsversicherungsanstalt um die Zuständigkeit für die Auszahlung stritten. Jetzt endlich bekam die Frau 8.500 Euro nachgezahlt.
Die Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Vöcklabruck leidet unter einer starken Sehbehinderung. Daher erhielt sie von Kindheit an Pflegegeld der Stufe 1 und auch erhöhte Familienbeihilfe. Das Pflegegeld verringerte sich dadurch um 60 Euro pro Monat. Als 2006 der Anspruch auf Familienbeihilfe ablief, übersah dies die Behörde und zog weiterhin irrtümlich 60 Euro vom zustehenden Pflegegeld ab.
Unklare Zuständigkeit führte zu Verzögerung
Die Frau wandte sich 2017 an die AK Vöcklabruck, die daraufhin mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Kontakt aufnahm. Diese erkannte den Fehler und zahlte rückwirkend für den Zeitraum 2012 bis 2017 einen Betrag von 4.224 Euro nach. Für die Jahre 2006 bis 2011 verwies die PVA jedoch auf das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Begründung: Die Zuständigkeit für das Pflegegeld sei erst mit 1. Jänner 2012 vom Land Oberösterreich auf die PVA übergegangen. Das Land OÖ lehnte jedoch ab, den Differenzbetrag nachzuzahlen, weil seines Erachtens nach die PVA dazu verpflichtet sei. Beide Behörden bejahten zwar dem Grunde nach grundsätzlich den Anspruch der sehbeeinträchtigten Frau, doch keine wollte in Leistung treten.
PVA musste nachzahlen
Die AK brachte gegen den Bescheid des Amtes der Landesregierung eine Beschwerde ein. In einem langwierigen Verfahren wurde geklärt, dass auch für den Zeitraum 2006 bis 2011 die PVA zuständig war. Erst nach hartnäckigem Dranbleiben durch die AK zahlte die PVA den Differenzbetrag in Höhe von 4.260 Euro an die Frau. In Summe gelang es mit Hilfe der AK Ansprüche in Höhe von 8.484 Euro durchsetzen.
„Derartig lange Entscheidungsprozesse kosten den Betroffenen viel an Nerven und Energie. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig an die Expertinnen und Experten der AK zu wenden, um auch lange Verfahren durchstehen zu können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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