Fast ohne Hürden unterwegs
Barrierefreiheit wird immer wichtiger. Die Bezirksblätter begaben sich auf Lokalaugenschein. BEZIRK (mk). Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung von körperlich beeinträchtigten Personen mehr geben. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall können von den Betroffenen Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir haben uns deshalb umgesehen, wie es in öffentlichen Gebäuden in unserer...