Kurzparkzonenregelung in Tamsweg beschlossen
TAMSWEG (pjw). Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg hat kürzlich eine Änderung der Kurzparkzonenverordnung beschlossen, welche mit 10. November in Kraft treten wird. Auf den als Kurzparkzone gekennzeichneten Parkflächen im Ortszentrum von Tamsweg wird die Höchstparkdauer mit maximal 90 Minuten festgesetzt. Die Kurzparkzonenregelung gilt werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr.