Babysitterkurs in Freistadt
„Babysitter-Pass“ zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten in Freistadt! Seit 2009 ist eine private Kinderbetreuung durch Babysitter, Großeltern, Au Pair Kräfte, Bekannte, Nachbarn etc. für Familien steuerlich absetzbar. Die Familien können dabei jährlich bis zu 2300 Euro pro Kind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs an Kinderbetreuungskosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Um diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss die...