VKI-Abmahnschreiben
Verweigerung der Bargeldzahlung ist inakzeptabel
"Die hier vorliegende Klausel regelt, dass in der hier gegenständlichen Filiale, die der gegenständlichen Abmahnung zugrunde liegt (MPreis-Filiale Innsbruck, Museumsstraße 20), eine Bezahlung mit Bargeld ausgeschlossen und lediglich Kartenzahlung möglich ist." Das ist ein Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB, § 864a ABGB, § 6 Abs 3 KSchG, § 6a Abs 1 KSchG, § 907a ABG. INNSBRUCK. Nicht wenige waren überrascht, als die MPreis Filiale in der Innsbrucker Museumstraße mit Beginn dieses Jahres plötzlich...