VKI-Abmahnschreiben
Verweigerung der Bargeldzahlung ist inakzeptabel

Kein Bargeld im MPreis, Museumstraße. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde beauftragt, MPreis abzumahnen.  | Foto: pixabay/flyerwerk
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  • Kein Bargeld im MPreis, Museumstraße. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde beauftragt, MPreis abzumahnen.
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"Die hier vorliegende Klausel regelt, dass in der hier gegenständlichen Filiale, die der gegenständlichen Abmahnung zugrunde liegt (MPreis-Filiale Innsbruck, Museumsstraße 20), eine Bezahlung mit Bargeld ausgeschlossen und lediglich Kartenzahlung möglich ist." Das ist ein  Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB, § 864a ABGB, § 6 Abs 3 KSchG, § 6a Abs 1 KSchG, § 907a ABG.

INNSBRUCK. Nicht wenige waren überrascht, als die MPreis Filiale in der Innsbrucker Museumstraße mit Beginn dieses Jahres plötzlich nur noch Kartenzahlung akzeptierte. Wer versuchte, wie gewohnt mit Bargeld die Einkäufe zu bezahlen, hatte Pech: Keine Bargeld-, nur noch Kartenzahlung war möglich. Auch Schulkinder der nahegelegenen Gymnasien und einer Volksschule sowie ältere Menschen, die regelmäßig dort einkaufen, waren ratlos und fühlten sich vor den Kopf gestoßen. Die Supermarktkette fühlte sich schuldlos – die rechtliche Situation sieht jedoch anders aus, deshalb wird diese Geschäftspraxis nun auch von der AK Tirol bekämpft: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde beauftragt MPreis abzumahnen. Erfolgt seitens der Lebensmittelkette kein Einlenken, geht der Fall vor Gericht.


„Der Zahlungsverkehr mittels Bargeld muss erhalten bleiben und darf nicht aus Gründen von konzerninterner Kostenminimierung eingeschränkt werden“, stellt Zangerl klar. „Das Unternehmen will nur Zeit und Geld sparen. Das geht zu Lasten der Kunden und wirkt sich auch negativ auf die Beschäftigtenzahlen aus“, so AK-Präsident Erwin Zangerl.

Insgesamt sei diese Geschäftspraxis ein weiterer Schritt in Richtung Abschaffung der Bargeldzahlung bzw. des Bargelds.

Als erster Supermarkt Österreichs wird der miniM am SOWI-Gelände in Innsbruck komplett bargeldlos geführt! | Foto: MPreis
  • Als erster Supermarkt Österreichs wird der miniM am SOWI-Gelände in Innsbruck komplett bargeldlos geführt!
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Gesetzliche Zahlungsmittel

Euromünzen und -scheine sind gesetzliche Zahlungsmittel. Das ist durch mehrere Gesetze festgelegt. Daraus ergibt sich auch die grundsätzliche Verpflichtung, Geld anzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hat zudem etwa am Beispiel von Online-Shops bereits entschieden, dass die zu starke Einschränkung von erlaubten Zahlungsarten nicht zulässig ist, es muss nämlich ausreichende Wahlmöglichkeiten zwischen Zahlungsmitteln geben. Damit ist der Ausschluss eines gesetzlichen Zahlungsmittels wie Bargeld, das noch dazu absolut verkehrsüblich ist, rechtlich nicht nachvollziehbar. AK Präsident Zangerl: „Wenn die Menschen in einen Supermarkt gehen um Lebensmittel oder Drogerieartikel des täglichen Bedarfs zu kaufen, dann dürfen sie davon ausgehen, dass sie mit Bargeld problemlos und ohne zusätzliche Kosten zahlen dürfen“. Zangerl sieht aber auch eine gesellschaftspolitische Dimension:

„Gerade besonders schützenswerte Gruppen unserer Gesellschaft wie Kinder, die noch gar keine Bankomat- oder Kreditkarten besitzen, oder ältere Menschen, die im Umgang mit digitalen Zahlungsmitteln nicht immer sicher sind, darf der Zugang zu Gütern des täglichen Bedarfs nicht erschwert werden, indem ich ihnen die Bezahlung verweigere.“

Aber auch Menschen mit schlechter Bonität, die sich kostenpflichtige Zahlungsdienste nicht leisten wollen oder können oder oft gar nicht vollen Zugang dazu haben, müssen Güter des täglichen Gebrauchs einfach und ohne Zusatzkosten einkaufen können.

Mehr zum Thema Arbeiterkammer Tirol finden Sie hier

Abmahnverfahren eingeleitet

Mit dem eingeleiteten Abmahnverfahren erhält das Unternehmen nun die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung abzugeben und Bargeld in den Filialen nicht mehr zu verweigern. AK Präsident Zangerl geht zwar davon aus, dass das Handelsunternehmen diese Geschäftspraxis einstellt, für den Fall, dass jedoch keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben wird, stellt Zangerl schon jetzt klar: „Dann werden die Gerichte entscheiden.“

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