Neue Verordnung
Beschränkter Betrieb Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ab 17. November
Das Land Steiermark hat die neue Verordnung zum beschränkten Betrieb mit Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 kundgemacht. Die wichtigsten Punkte für Eltern:Es werden sämtliche Betreuungsangebote für alle Kinder angeboten und sichergestellt – unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten oder davon, ob die Arbeit im...