Eingeschränkter Betrieb
Das gilt jetzt für den Parteienverkehr im Amstettner Rathaus
Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen kann am 1. und 2. April (Gründonnerstag und Karfreitag) im Amstettner Rathaus und den Ortsvorstehungen nur eingeschränkter Betrieb angeboten werden. STADT AMSTETTEN. Ab 1. April gelten neue Beschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19. Aus diesem Grund wird es am Gründonnerstag (1. April) und Karfreitag (2. April) im Amstettner Rathaus und den Ortsvorstehungen nur stark eingeschränkten Betrieb geben. Parteienverkehr wird nur in unaufschiebbaren,...