AK Tirol – BKH St. Johann
AK bringt diskriminierende Regelung für Teilzeit-Pflegekräfte zu Fall
AK kippt Bestimmung im Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetz; Auslöser Fall am BKH St. Johann. TIROL, ST. JOHANN. Auf Betreiben des Betriebsrates des Bezirkskrankenhauses St. Johann hat die AK Tirol eine europarechtswidrige Bestimmung im Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetz vor Gericht gekippt. Nach fast drei Jahren bestätigte zuletzt auch der Oberste Gerichtshof die Urteile der Unterinstanzen zugunsten der Mitarbeiter im Krankenhaus. Der BKH-Betriebsrat hatte erkannt, dass es eine...