Drogentest für Friseurlehrling
Eine 18-jährige Gänserndorferin absolvierte eine Friseurlehre der besonderen Art. Laut unbefristetem Dienstvertrag sollte sie im Fall einer Kündigung die Ausbildungskosten zurückzahlen und ihr Gehalt, das sie während der Fortbildung erhielte, rückerstatten. Außerdem musste sie sich schriftlich mit Alkohol- und Drogentests einverstanden erklären, Spindkontrolle inklusive. Überstunden waren kein Thema, dafür bekäme sie irgendwann frei. „Das war alles andere als ein ordnungsgemäßer Lehrvertrag....