Angst um Job sitzt tief: Mitglieder wenden sich meist erst nach Kündigung an Arbeiterkammer
BEZIRK (anh). Ein Koch aus dem Bezirk fing in einem Gastgewerbebetrieb zu arbeiten an, doch schon nach eineinhalb Monaten sagte der Dienstgeber zu dem Mann: "Das ist heute dein letzter Arbeitstag." Der Koch nahm dies als Kündigung an, arbeitete in der Kündigungsfrist noch 14 Tage weiter, bekam dafür jedoch kein Geld. Er kontaktierte – wie auch 4.584 andere Mitglieder – die Arbeiterkammer. Diese überprüfte den Fall. Herauskam, dass der Arbeitnehmer weder den Lohn für die letzten Wochen, noch...