Landesgericht Steyr
Gerichtsprozess gegen jugendlichen Raser
Urteil ist nicht rechtskräftig STEYR. Anfang August 2019 raste ein damals 18- Jähriger gegen die Fahrtrichtung in den Kreisverkehr bei der Rederbrücke. Die Amokfahrt des jetzt 19-Jährigen hatte in Steyr zwei Schwerverletzte zur Folge. Am Mittwoch musste sich der mutmaßliche Raser vor Gericht verantworten. Am Landesgericht Steyr ist am Mittwochabend entschieden worden, dass der junge Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird, da er bei der Amokfahrt...