Eierskandal: Großhändler vor Gericht
Weil er das Mindesthaltbarkeitsdatum von Millionen „Frischeiern“ um bis zu 35 Tage verfälscht haben soll, muss sich ein 54-jähriger Mostviertler vor einem St. Pöltener Schöffensenat wegen Betrugs verantworten.
BEZIRK. (IP) „Mein Mandant wird über alles Auskunft geben“, versprach der Verteidiger des Eierproduzenten, der gleichzeitig als Großhändler in den Jahren 2006 und 2007 auch als Lieferant der Rewe Austria AG „faule“ Eier untergejubelt haben soll.
Der Leiter des Zentraleinkaufs von Rewe erklärte dazu: „Wir gehen natürlich davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.“ Darüber hinaus erwarte sich das Unternehmen von seinem Eierlieferanten, dass die Ware nach Anlieferung noch mindestens 21 Tage haltbar ist.
Diesen Anforderungen dürfte der Angeklagte laut Staatsanwalt Karl Fischer in zahllosen Fällen nicht entsprochen haben. Laut Gesetz darf das Mindesthaltbarkeitsdatum vom Legetag an 28 Tage nicht überschreiten. Danach gelten die Eier nur noch als „Industrieei“ und können zu einem wesentlich billigeren Preis an die Lebensmittelindustrie verkauft werden.
Falsche Deklarierung
Im Unternehmen des Mostviertlers sei die Deklarierung aber nicht nach dem Legedatum erfolgt, sondern erst ab dem Zeitpunkt, als die Eier vom Lager zum Sortierungsvorgang gebracht wurden, wobei Wochenenden und Feiertage bei den Haltbarkeitsfristen nicht mitgerechnet worden seien. Den entstandenen Schaden beziffert Fischer mit mehr als 115.000 Euro.
Der angeklagte Geschäftsführer wies von vornherein alle Anschuldigungen zurück. Aufgrund sich häufig ändernder EU-Richtlinien könne sich die eine oder andere Deklaration „verschoben“ haben. Seinerseits habe jedoch nie eine Betrugsabsicht bestanden. Sowohl für den vorsitzenden Richter Markus Pree, als auch für Staatsanwalt Fischer und den Verteidiger des Großhändlers ist die Angelegenheit nur schwer durchschaubar. Die Anklage stützt sich daher vorwiegend auf die Aussagen des Gerichtssachverständigen, sowie des zuständigen Kriminalbeamten. Schwer belastet wird der Unternehmer von einem Mitarbeiter. Laut diesem sollen immer wieder Eier, welche bereits zwei bis drei Wochen alt gewesen seien, in die Sortieranlage gelangt sein.
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