Landesgericht St. Pölten
Amstettner wegen Drohnenverkauf in die Ukraine vor Gericht
Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein 34-jähriger Ukrainer wegen des Verkaufes von Drohnen in die Ukraine verantworten. Der selbständige Unternehmer mit abgeschlossenem Jus-Studium bekannte sich nicht schuldig und bekam zuletzt Recht.
BEZIRK AMSTETTEN. Der Beschuldigte war 2022 aus gesundheitlichen Gründen vor dem ukrainischen Militär nach Österreich geflüchtet, wo er im Bezirk Amstetten eine Firma gründete.
„Ich betreibe Logistik und verkaufe elektronische Waren“
, so seine Erklärung zu seiner beruflichen Tätigkeit. Im September 2023 verkaufte er mehrere Drohnen, die nach Saporischschja in der Ukraine geliefert werden sollten. Laut Strafantrag habe er damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, wonach dieser Verkauf den EU-Sanktionen gegen Russland entsprechend nicht erlaubt sei.
Ukrainisch kontrollierter Teil
Von den Außenhandelsbeschränkungen habe er nichts gewusst, beteuerte der Ukrainer, dennoch habe er sich hinsichtlich der Lieferung in sein Heimatland erkundigt. Demnach durfte man zur fraglichen Zeit nur in jene Gebiete liefern, die von den Ukrainern kontrolliert wurden. In russisch besetzten Gebieten gab es auch damals Lieferbeschränkungen.
„Da gebe ich Ihnen Recht“
, meinte der Richter und holte Erkundigungen zur Lage im September 2023 ein. Saporischschja sei demnach ein größeres Gebiet, das nur teilweise von den Russen okkupiert war. Der Adressat der Drohnen befand sich jedoch im ukrainisch kontrollierten Teil, begründete der Richter den Freispruch, der seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig ist.
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