Erstmal anerkennt der OGH, dass psychische Gewalt von Müttern durch Kindesvorenthaltung ausgeübt wird und sieht akuten Handlungsbedarf. Daher ist es nur die logische Konsequenz, dass jahrelange seelische Schmerzen ersatzfähig wurden und künftig ein Rechtsmittel darstellen. Dazu wurde erstmals einem Vater Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt! Bis dato war es nicht Obsorgeberechtigten verwehrt, Rechtsmittel in jeglicher Form auch immer, zum Wohle der Kinder, zu ergreifen. Was blieb war das...