Grafenbach greift durch
Abbruchbescheid für Teile des Penkerhofs
Der Penkerhof ist höher, als erlaubt. Zwei Stockwerke wurden ohne Baugenehmigung errichtet (die BezirksBlätter berichteten). Nachdem der Eigentümer bislang kein Konzept zur Beseitigung dieses Missstandes vorlegte, erlässt die Gemeinde einen Abbruchbescheid. PENK. In der Vergangenheit wurden dem Penkerhof zwei zusätzliche Stockwerke aufgesetzt, die gar nicht da sein dürften – nämlich das vierte und fünfte Stockwerk. Zwar steht die Gemeinde mit dem Eigentümer – eine Wiener Immobilienfirma – in...