Grafenbach greift durch
Abbruchbescheid für Teile des Penkerhofs
Der Penkerhof ist höher, als erlaubt. Zwei Stockwerke wurden ohne Baugenehmigung errichtet (die BezirksBlätter berichteten). Nachdem der Eigentümer bislang kein Konzept zur Beseitigung dieses Missstandes vorlegte, erlässt die Gemeinde einen Abbruchbescheid.
PENK. In der Vergangenheit wurden dem Penkerhof zwei zusätzliche Stockwerke aufgesetzt, die gar nicht da sein dürften – nämlich das vierte und fünfte Stockwerk. Zwar steht die Gemeinde mit dem Eigentümer – eine Wiener Immobilienfirma – in Kontakt. Geändert hat sich an dem Zustand bisher aber wenig. Bürgermeisterin Sylvia Kögler: "Daher stellen wir nun einen Abbruchbescheid aus." Wird diesem nicht binnen sechs Monaten Folge geleistet, kündigte die Gemeinde Grafenbach-St. Valentin an, dass es zu einer sogenannten Ersatzvornahme kommen werde. "Dann brechen wir ab, und stellen dies dem Eigentümer in Rechnung", so Kögler. Aktuell liegt der Abbruchbescheid beim Rechtsanwalt, der nochmal alles prüfen soll. Die SPÖ-Bürgermeisterin: "Damit alles wasserdicht ist." Der Bescheid soll dem Penkerhof-Eigentümer Ende Februar zugestellt werden.
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