Polizeiinformationen über die Horrorclowns
Hinweis der Polizei: Was von den als „Horrorclown“ maskierten Personen vielleicht als (geschmackloser) Scherz gedacht ist, kann sehr schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, sich maskiert oder kostümiert im öffentlichen Raum zu bewegen. Wird dabei aber zusätzlich eine Handlung gesetzt, welche in ihrer Intensität dazu geeignet ist, bei einer anderen Person eine Reaktion (beispielsweise das Verreißen eines Fahrzeuges oder das Hinunterspringen vom...