Dumm gelaufen: "Fake Politisten" stellen Ordnungshüter

BEZIRK. Am 13.08.2014 gegen 20.09 Uhr verwendeten zwei männliche österreichische Staatsbürger im Alter von 17 und 18 Jahren ein Blaulicht auf einer öffentlichen Straße, konkret im vorliegenden Fall auf der B186 – Ötztaler Bundesstraße, indem diese das mittels Batterie betriebene Blaulicht hinter der Windschutzscheibe sowie am Dach des von ihnen verwendeten PKWs in Betrieb nahmen. Dabei lenkten die Beschuldigten deren PKW jedoch hinter einer Zivilpatrouille des Landeskriminalamtes Tirol. Zu einem Anhalteversuch des PKW der Beamten durch die Beschuldigten kam es im vorliegenden Fall nicht. Unweigerlich ist jedoch zumindest davon auszugehen, dass die beiden Genannten beabsichtigten, die Einsatzfahrt eines zivilen Einsatzfahrzeuges vorzutäuschen. Die Beschuldigten konnten im Umkehrschluss von den vor ihnen fahrenden Beamten angehalten und in der Folge beamtshandelt werden. Diesbezüglich wird derzeit seitens des LKA Tirol ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des § 1 Notzeichengesetz (konkret § 1 des Bundesgesetzes vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen (Änderung 1974)) geführt.
 
Im Falle einer Verbreitung gegenständlichen Sachverhaltes durch insbesondere regionale Medien im Tiroler Oberland (insbesondere Ötztal und Umgebung) wird ersucht den Hinweis zu tätigen, dass im Falle in der Bevölkerung bekannter, ähnlich gelagerter Fälle an die Polizei herangetreten werden wolle (Hinweise an jede Polizeiinspektion / an das BPK Imst oder LKA Tirol). Es ist nicht auszuschließen, dass die Beschuldigten allenfalls auch Anhaltungen oder gar Amtshandlungen durchgeführt haben – es wolle jedoch wiederholt darauf hingewiesen werden, dass im bislang vorliegenden Fall es weder zu einer aktiven Anhaltung noch zu einer Amtshandlung gekommen ist.
 
Auffällig ist der von den Beschuldigten verwendete PKW, ein roter AUDI A4, Kombi, hellrot lackiert, Tiroler Kennzeichen (IM), älteren Baujahres.
 

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