NÖ Hundehaltegesetz
Neue Regeln für das Halten von Hunden
Mit 1. Juni trat das neue NÖ Hundehaltegesetz und Sachkundeverordnung in Kraft. Hundehalter müssen unter anderem den sogenannten Hundepass erbringen. BEZIRK GMÜND. Wer sich als Hundehalter oder Hundehalterin ab dem 1. Juni einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, braucht einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde, den sogenannten "NÖ Hundepass". "Der Hundehalter hat diesen grundsätzlich bei der verpflichtenden Meldung bei der zuständigen Gemeinde zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der...